Der Gesetzgeber bringt derzeit eine Vielzahl steuerrechtlicher Änderungen in unterschiedlichen Gesetzesentwürfen auf den Weg. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen.
Die umfangreichsten Änderungen sieht der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vor. Hierzu gehören u.a. (aufgrund der Vielzahl der Änderungen punktuelle Auswahl):
Einkommensteuergesetz
Körperschaftsteuergesetz
Gewerbesteuergesetz
Investmentsteuergesetz
Umwandlungsteuergesetz
Umsatzsteuergesetz
Grunderwerbsteuergesetz
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) sieht u.a. die Umsetzung von steuerlichen Maßnahmen der sog. Wachstumsinitiative der Bundesregierung vor.
Der Gesetzesentwurf sieht in steuerlicher Hinsicht u.a. eine Harmonisierung der Regelungen zu den sog. sonstigen inländischen Einkünften vor, wonach für Zwecke des InvStG inländische gewerbliche Einkünfte nur bei tatsächlicher gewerblicher Tätigkeit bzw. aktiver unternehmerischer Bewirtschaftung, nicht aber bei gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften vorliegen (§ 6 Abs. 5, 5a und 5b (neu) InvStG).
Der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG; vormals Zweites Jahressteuergesetz 2024) sieht neben den Anpassungen des Einkommensteuertarifs die Umsetzung von Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag sowie von Maßnahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vor.
Besonders umstritten ist die erneut vorgelegte Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen (§§ 138k ff. (neu) AO), die u.a. auch von der vom BMF eingesetzten unabhängigen Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ abgelehnt wird.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz) sieht insbesondere Änderungen des KAGB sowie Folgeänderungen vor.
Nach der Umsetzung der Zweiten Säule im Rahmen des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes Ende 2023 (vgl. Legal Insights v. 18.12.2023) sollen mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStGAnpG) insb. Konkretisierungen bei der Anwendung des CbCR-Safe-Harbours nach den Vorgaben neuer OECD-Verwaltungsleitlinien vorgenommen werden.
Das bereits vom Bundestag beschlossene Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV) sieht neben aktien- und arbeitsrechtlichen Anpassungen auch umsatz-, einkommen- und investmentsteuerrechtliche Änderungen vor, die im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel jedoch allenfalls kosmetischer Natur sind.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen können sich noch Änderungen an den Vorhaben und den genannten Punkten ergeben.
Es bleibt darüber hinaus abzuwarten, ob alle Gesetze, wie geplant, bis Jahresende verabschiedet werden können.
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