Der ECOFIN hat sich nach zahlreichen Anpassungen des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission vom Juni letzten Jahres am 14. Mai 2024 auf die Richtlinie zur schnelleren und sichereren Entlastung von Quellensteuern (sog. FASTER-Richtlinie) verständigt. Die Richtlinie zielt auf eine Beschleunigung und Vereinfachung von Quellensteuerentlastungen für Investoren, Steuerverwaltungen und Finanzintermediäre sowie verbesserte Kontroll- und Nachverfolgungsmöglichkeiten durch die nationalen Finanzverwaltungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen ab.
Die Richtlinie beruht im Wesentlichen auf den folgenden drei Eckpunkten.
Die Mitgliedstaaten werden ferner verpflichtet, Verstöße gegen die Vorschriften der Richtlinie wirksam, verhältnismäßig und abschreckend zu sanktionieren, wobei die konkrete Ausgestaltung den Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt.
Nach der förmlichen Annahme durch den Rat kann die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet die Richtlinie bis zum 31.12.2028 in nationales Recht umzusetzen mit einer zeitlichen Anwendung der Regelungen ab dem 1. Januar 2030.
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