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Bund erweitert Kapitalzugang für Start-up-Firmen

Legal Insights Germany

14. März 2024

Zum Zwecke der Förderung von Start-ups, die z. B. in Künstliche Intelligenz, Klima-, Quanten- oder Biotechnologie investieren, sowie um die Exitmöglichkeiten für deutsche und europäische Jungunternehmen zu vergrößern, plant der Bund Investitionen in beträchtlicher Höhe. Hierfür sollen nach letzten Plänen weitere EUR 1,6 Milliarden aus dem sog. Zukunftsfonds (auch bekannt als Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien), welche bisher als strategische Reserve gehalten wurden, sowie EUR 150 Millionen aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (sog. ERP-Sondervermögen) zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderung von Start-ups und Jungunternehmen ist heutzutage erklärtes Ziel einer jeden Wirtschaftsnation. Dies gilt umso mehr hinsichtlich Unternehmen, welche moderne Technologien entwickeln und fördern, die die Konkurrenzfähigkeit von Märkten, insbesondere im internationalen Vergleich, sichern sollen. Selbstverständlich darf sich auch Deutschland dieser Entwicklung nicht verschließen. Dies hat die Bundesregierung erkannt und entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet. Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über die Historie der staatlichen Start-up-Förderung in der Bundesrepublik zu geben sowie die letzten Entwicklungen in diesem Bereich zu beleuchten.

Start-up-Strategie-2022 – längst überfälliges Neuland

Deutsche Unternehmen haben historisch gesehen stets Innovationen hervorgebracht, die den internationalen Vergleich nicht scheuen mussten. Dies kam und kommt sowohl der nationalen Wirtschaft als Ganzes als auch dem einzelnen Bürger, welcher von entsprechenden Neuentwicklungen profitieren und sich seinen Alltag so effizienter und angenehmer gestalten konnte und kann, zugute. Dass sich dies auch in Zukunft nicht ändern darf und Jungunternehmen vielmehr noch stärker gefördert werden sollen, ist von der aktuellen Bundesregierung klar als Marschrichtung vorgegeben.

Schon 2021 hatte sich das Gesamtinvestitionsvolumen auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt mit EUR 18 Milliarden gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht. Im internationalen Vergleich war der Anteil der Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland am Bruttoinlandsprodukt im entsprechenden Jahr mit nur 0,47% jedoch weiterhin höchstens Mittelmaß.

Letzteres hat die Bundesregierung erkannt und am 27.06.2022 ihre erste umfassende Start-up Strategie beschlossen, um mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Investitionen dafür zu sorgen, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland nicht nur langfristig zukunftsfähig bleibt, sondern sich mittelfristig zu einem führenden Start-up-Standort entwickelt. Insgesamt sollen im Rahmen des Zukunftsfonds bis Ende des Jahres 2030 EUR 10 Milliarden zur Verfügung gestellt werden. Addiert man zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel privater und öffentlicher Partner hinzu, sollen im entsprechenden Zeitraum insgesamt über EUR 30 Milliarden Wagniskapital zusammenkommen.

Die Start-up-Strategie-2022 umfasst insgesamt 130 Maßnahmen, welche noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Dass dies erfolgreich angelaufen ist, bezeugt der Umstand, dass zum September 2023 bereits 45% der Maßnahmen vollständig umgesetzt werden konnten. Die praktische Umsetzung erfolgt hierbei durch eine Vielzahl unterschiedlich aufgebauter Förderprogramme, im Rahmen derer sich Gründer und Jungunternehmer für eine stattliche Förderung ihrer Ideen bewerben können. Einige dieser sog. Module des Zukunftsfonds sollen im Folgenden vorgestellt werden, bevor mit den letzten Entwicklungen im Bereich der staatlichen Start-up-Förderung abgeschlossen wird.    

Förderprogramme – Status quo 

„INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“

Das sog. Invest-Programm ist sicher eines der bekanntesten Förderprogramme für Start-up-Unternehmen. Dies verwundert kaum, schließlich besteht es bereits seit Mai 2013. Ziel des Invest-Programms ist es, Investitionen von Privatpersonen in Start-ups zu fördern. Dass dies auch tatsächlich funktioniert, zeigt, dass bis zum 31.10.2022 bereits über 17.000 Anträge auf den Erwerbszuschuss mit einem Gesamtvolumen von über EUR 267 Millionen bewilligt worden sind.

Das Invest-Programm wurde im Februar 2023 für vier weitere Jahre verlängert und gewährt Zuschüsse zu Investitionen privater Investierender in junge und innovative Unternehmen, insbesondere zu Investitionen sog. Business Angel, also Personen, die sich finanziell an Unternehmen beteiligen und den Gründern, gerade in der Frühphase, oftmals auch mit Know-how und Kontakten zur Seite stehen. Investierende können zusätzlich zu ihrem eigenen Investment staatliche Förderungen in Höhe von maximal EUR 100.000 erhalten. Die Mindestinvestitionsgrenze wurde von EUR 25.000 auf EUR 10.000 gesenkt. Hierdurch sollen insbesondere Privatpersonen dazu motiviert werden, in noch ganz am Anfang stehende Unternehmen mit innovativen Business-Ideen zu investieren.

„DeepTech & Climate Fonds (DTCF)“

Ziel des DTCF ist es, Start-ups im Bereich der Hochtechnologien zu fördern. Hier ist finanzielle Unterstützung von Seiten des Staates von besonderer Bedeutung, da die entsprechenden Unternehmen einen hohen Bedarf an Kapital haben und die Entwicklung marktfähiger Produkte in der Regel relativ viel Zeit in Anspruch nimmt. Gleichzeitig sind aber auch die Ertragsaussichten entsprechend lukrativ, wenn es ein Hochtechnologieprodukt tatsächlich den Markteintritt schafft. Im Fokus der Förderung stehen hier Unternehmen aus den Bereichen Robotik, KI, Quantencomputing, Blockchain, Prozess-Automatisierung, Digital Health oder Fintech.

Der DTCF investiert als Co-Investor ausschließlich gemeinsam mit Partnern aus der Privatwirtschaft. Der maximale Förderbetrag pro Unternehmen im Rahmen aller Finanzierungsrunden ist auf EUR 30 Millionen begrenzt. In der ersten Finanzierungsrunde beträgt ein Investment des DTCF mindestens EUR 1 Millionen. Der DTCF übernimmt dabei stets einen Anteil von unter 25% der Stimmrechte.

Die Laufzeit des DTCF beträgt mindestens 25 Jahre (ab dem Jahre 2021), bis Ende 2030 steht perspektivisch ein Gesamtinvestitionsvolumen von bis zu EUR 1 Milliarde zur Verfügung.

„High-Tech Gründerfonds (HTGF)“

Der HTGF ist einer der alteingesessenen Fonds in der Bundesrepublik, schon seit 2005 werden Technologie-Start-ups hier finanziell unterstützt. Die Förderungen richten sich insbesondere an Unternehmen aus den Bereichen Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences und Chemie. Antragsberechtigt sind Gründerinnen und Gründern aus den entsprechenden Geschäftsfeldern sowie Jungunternehmen (maximal 3 Jahre alt). Die Anteile am jeweiligen Start-up müssen für eine Förderung mehrheitlich im Eigentum des Managements stehen.

Bis zu EUR 1 Million investiert der HTGF pro Seed-Runde, entweder als Leadinvestor oder gemeinsam mit anderen Investoren. Maximal EUR 4 Millionen stehen pro Start-up als Eigenkapital zur Verfügung.

„Venture Tech Growth Financing (VTGF 2.0)“

VTGF 2.0 ist der Nachfolger des 2019 ins Leben gerufenen VTGF 1.0 und ist, im Gegensatz zu obengenannten Beispielen, als fremdkapitalbasierter Fonds ausgestaltet. Im Rahmen des VTGFs 2.0 erfolgen, ganz im Sinne des Vorgängerprogramms, gemeinsame Finanzierungen des Bundes zusammen mit privaten Kreditgebern. Hierfür stellen KfW und Bund bis 2030 insgesamt EUR 1,2 Milliarden zur Verfügung, Förderungen sind über alle Wachstumsphasen und in Höhe von jeweils ab EUR 1 Millionen bis zu EUR 125 Millionen möglich. Stets ist die Beteiligung eines privaten Kreditgebers erforderlich, welcher in der Regel einen Finanzierungsanteil in Höhe von 50% und zu gleichen Bedingungen („pari passu“) wie die KfW übernimmt.

Letzte Entwicklungen – quo vadis?

Wie anfangs bereits dargestellt, sollen nun weitere insgesamt EUR 1,6 Milliarden aus dem Zukunftsfonds sowie EUR 150 Millionen aus dem ERP-Sondervermögen bereitgestellt werden, um Start-ups in Deutschland zu fördern und die Bundesrepublik insbesondere im Bereich der Hochtechnologien konkurrenzfähig zu machen. Laut gemeinsamer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 07.02.2024 ist geplant, die entsprechenden Mittel wie folgt einzusetzen:

  • EUR 850 Millionen soll die KfW gemeinsam mit privaten Geldgebern für Direktinvestitionen in junge Tech-Start-ups einsetzen. Die geförderten Unternehmen sollen hierdurch international konkurrenzfähig gemacht werden, der Standort Deutschland soll auch im Tech-Bereich zukunftsfest etabliert werden;
  • maximal EUR 500 Millionen plant die Bundesrepublik in Exit-Finanzierungen europäischer Tech-Champions zu investieren. Gemeinsam mit europäischen Partnern soll so eine europäischen Exit-Initiative aufgebaut und der Grundstein dafür gelegt werden, dass für Exits erfolgreicher deutscher und europäischer Start-ups nicht in außereuropäische Märkte ausgewichen wird;
  • EUR 200 Millionen sollen von der KfW investiert werden, um eine Fortsetzung des bisher erfolgreichen Wachstumsfonds Deutschland, insbesondere durch Mobilisierung weiteren Kapitals institutioneller Anleger, zu gewährleisten;
  • schließlich sollen EUR 200 Millionen der KfW in sog. Impact Venture Capital-Fonds investiert werden. Hierbei handelt es sich um Fonds, welche nicht nur finanzielle Rendite erwirtschaften sollen, sondern sich, unter dem Stichwort des sog. Impact Investings, auch die Erreichung positiver sozialer oder ökologischer Wirkungen zum Ziel gesetzt haben.

Konkrete Projekte, im Rahmen derer die genannten Mittel genutzt werden sollen, werden nun entwickelt. Eine schrittweise Umsetzung ist zum Jahresende 2024 geplant.

Fazit

Lange Zeit wurden Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland stiefmütterlich behandelt. Der Bund setzte überwiegend auf Eigeninitiative von Gründern wie Investoren. Staatliche Mittel wurden in einem, gerade im internationalen Vergleich, unbedeutenden Umfang zur Verfügung gestellt. Dass eine solche Herangehensweise die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Start-up-Szene nicht nachhaltig wird sichern können, hat der Bund mittlerweile jedoch klar erkannt. In Zeiten einer sich transformierenden Globalisierung und sich neu ausrichtender Lieferketten ist es von umso größerer Bedeutung, dass Deutschland alle Hebel in Bewegung setzt und auch nicht vor entsprechenden Investitionen zurückschreckt, um im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu bleiben bzw. dies in einigen Bereichen erst noch zu werden.

Die konkrete Umsetzung der nun geplanten Projekte bleibt abzuwarten. Es ist jedoch uneingeschränkt zu begrüßen, dass der Bund die Bedeutung der Förderung junger lokaler Unternehmen, insbesondere aus dem Hochtechnologiebereich, erkannt hat und bereit ist, die nötigen Mittel in die Hand zu nehmen.

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